AGB für die Vermietung von Sportgeräten
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zur Vermietung von Sportgeräten, die zwischen der Vermieterin (nachfolgend “Vermieter”) und dem Mieter abgeschlossen werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Vermieter vermietet dem Mieter die im Mietvertrag bezeichneten Sportgeräte für den vereinbarten Zeitraum.
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen.
§ 3 Mietzeit, Rückgabe
- Die Mietzeit beginnt und endet an den im Mietvertrag angegebenen Tagen.
- Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Sportgeräte am Ende der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Wird die Rückgabe der Sportgeräte verspätet, hat der Mieter für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine zusätzliche Mietgebühr zu zahlen.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
- Der Mietpreis richtet sich nach der im Mietvertrag vereinbarten Höhe.
- Die Mietgebühr ist im Voraus zu entrichten, es sei denn, es wurde eine abweichende Zahlungsweise vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Kaution
- Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt.
- Die Kaution dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
- Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Sportgeräte und Erfüllung aller Ansprüche des Vermieters wird die Kaution an den Mieter zurückgezahlt.
§ 6 Pflichten des Mieters
- Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Sportgeräte sorgfältig und bestimmungsgemäß zu benutzen.
- Der Mieter hat die gemieteten Sportgeräte vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden oder den Verlust der Sportgeräte unverzüglich anzuzeigen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Sportgeräte entstehen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der gemieteten Sportgeräte entstehen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen.
- Der Vermieter gewährleistet, dass die Sportgeräte zu Beginn der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand sind.
- Mängel an den gemieteten Sportgeräten sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter wird nach seiner Wahl die Mängel beseitigen oder dem Mieter ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
§ 8 Rücktritt und Kündigung
- Der Mieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Vermieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellt oder wesentliche Mängel aufweist.
- Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter die gemieteten Sportgeräte vertragswidrig benutzt oder die Mietgebühr nicht zahlt.
§ 9 Datenschutz
- Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters enthalten.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
Stand: Juni 2024